Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service.
Für Privatkunden.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und jetzt zur Wahrung Ihrer Rechte ein unabhängiges Schadengutachten benötigen, rufen Sie uns einfach an.
Während dieses Telefonats können wir dann die Details zur Abwicklung des Auftrags besprechen. Hierzu gehört z.B. wann und wo wir einen Termin zur Besichtigung vereinbaren können, an Ihrer Arbeitsstätte, zu Hause, in der Werkstatt, nach Feierabend.
Im gesetzlich vorgegebenen Rahmen übernehmen wir für Sie alles, was die Schadensabwicklung betrifft, bzw. beschleunigt.
Sollten Sie es für zweckmäßig erachten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so arbeiten wir auch gerne mit diesem eng zusammen und übermitteln das Gutachten zur Weiterbearbeitung direkt an ihn.
Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, können wir unserer Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden, so dass Sie von weiteren Mühen völlig freigestellt werden.
Für Werkstätten.
Wenn ein verunfalltes Fahrzeug Ihren Betrieb erreicht, möchte der Kunde meist recht schnell Informationen an der Hand haben, um über die Zukunft des Fahrzeugs zu entscheiden.
Damit Sie Ihrem Kunden ein fundiertes Angebot machen können, brauchen Sie in der Regel eine gutachterliche Einschätzung des Schadens.
Eine Besichtigung des Unfallfahrzeuges erfolgt umgehend. Die ersten verwertbaren Zahlen erhalten Sie in der Regel 6 Stunden später per Fax oder per E-Mail. Dies versetzt Sie in die Lage
schnellstmöglich Verhandlungen mit Ihrem Kunden aufzunehmen und ihm Angebote zu unterbreiten.
Wenn Sie beschädigte Fremdfahrzeuge in Zahlung nehmen oder hierfür Kostenvoranschläge erstellen müssen, aber nicht die notwendigen Herstellervorgabewerte verfügen, erstellen wir auf Basis Ihrer
Angaben eine EDV-Kalkulation, welche wir Ihnen umgehend per Fax oder per E-Mail übermitteln.
Für Rechtsanwälte.
Bei einer telefonische Kontaktaufnahme während des Gesprächs mit Ihrem Mandanten, kann sofort abgesprochen werden, wann und wo wir einen Termin zur Besichtigung vereinbaren können.
Nach Besichtigung und erfolgter Fertigstellung des Gutachtens wird dieses umgehend in zweifacher Ausfertigung direkt an Ihre Kanzlei zur Weiterbearbeitung versandt.
Zusätzlich bieten wir Ihnen als Service an, z.B. überschlägige Fahrzeugwertermittlungen in Scheidungs- oder Erbangelegenheiten; auch Auskünfte zur Höhe eines in Frage kommenden Nutzungsausfalls
erteilen wir Ihnen gerne kostenfrei und innerhalb kürzester Zeit.